CAPITAL CONCEPT

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen, Leistungen

(1) Die Capital Concept Gesellschaft für Grundbesitz- und Kapitalanlagenvermittlung mbH, Lohmeyerstraße 16, 10587 Berlin (im Folgenden: Makler) bietet Makler u.a. die Vermittlung von Immobilien gegenüber Kunden/Kundinnen (im Folgenden: Kunden) an.

(2) Der konkrete Umfang der Leistungen bestimmt sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Makler gibt keine inhaltliche und zeitliche Erfolgsgarantie ab. Der/die erfolgreiche Erwerb/Verkauf/Vermietung einer Immobilie ist nicht geschuldet, jedoch Voraussetzung für das Entstehen der Provision des Maklers.

(3) Sofern sich im Laufe der weiteren Zusammenarbeit die Anforderungen maßgeblich ändern oder sich herausstellt, dass der tatsächliche Aufwand erheblich über den bei Vertragsschluss abzusehenden Arbeitsaufwand des Maklers hinausgeht, klären die Parteien gemeinsam, wie der Leistungsumfang und die Kosten anzupassen sind. Diese Klärung erfolgt, bevor der Makler Mehrleistungen erbringt.

(4) Die Leistungen des Maklers werden nur zu dessen Geschäftszeiten erbracht. Der Makler ist berechtigt Beratungen abzulehnen, die für die Erfüllung des Vertragszweckes nicht zielführend sind oder die sich aufgrund terminlichen Drucks auf Seiten des Kunden nicht umsetzen lassen.

(5) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Maklerdienstvertrages durch beide Parteien zustande. Die Unterschrift kann auch elektronisch erfolgen.

(2) Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Makler gespeichert.


§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm eingegebenen bzw. an den Makler übermittelten oder zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Sollten die vom Kunden übermittelten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird der Makler vom Kunden von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.

(2) Der Kunde versichert nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(3) Der Kunde versichert, dass er zurzeit keine Beratungsleistungen von Mitbewerbern des Maklers in Anspruch nimmt.

(4) Der Kunde ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass der Makler seine Leistungen reibungslos und rechtzeitig erbringen kann.

(5) Der Kunde erkennt an, dass der Makler keine steuerrechtliche oder juristische Beratung sowie keine Leistungen als Anlageberater erbringt.

(6) Der Kunde erklärt als Verkäufer sein Einverständnis, dass die betreffende Immobilie über verschiedene Kommunikationsmittel beworben werden darf (z.B. Social Media, Webseiten, Flyer, Aushänge). Es werden dabei keine personenbezogenen Daten des Kunden dargestellt, es sei denn hiefür wurde gesondert eingewilligt.


§ 4 Ablehnung von Kunden

(1) Der Makler ist berechtigt Kunden vorübergehend oder dauerhaft abzulehnen, wenn es zu Verstößen des Kunden gegen die Vertragspflichten kommt.

(2) Der Makler behält sich vor übermittelte Inhalte des Kunden zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen. Im Falle einer Löschung von Daten des Kunden besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der gespeicherten Daten.


§ 5 Zahlungsmodalitäten, Provision

(1) Die Zahlung der Provision ist nach notarieller Beurkundung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage, sofern auf der Rechnung des Maklers nicht anders angegeben.

(2) Bei einem erfolgreichen Erwerb einer Immobilie (Unterschrift des notariellen Kaufvertrages) erhält der Makler vom Kunden eine bei Vertragsschluss festgelegte Provision (Transaktionsgebühr), die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Der Anspruch auf die Provision wird nicht beseitigt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss kündigt oder die Leistungen eines Mitbewerbers in Anspruch nimmt. Für die Fälligkeit der Maklercourtage ist es unerheblich, ob der Kauf durch den Kunden persönlich, partnerschaftlich in Form einer GbR, durch den wirtschaftlich Berechtigten, oder durch eine weitere Gesellschaft aus dem dazugehörigen Unternehmensverbund getätigt wird.

(3) Die Höhe der Maklercourtage ist im Maklerdienstvertrag angegeben. Bei Änderung bezüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist die Provision entsprechend anzupassen. Maßgeblich ist dabei der Tag der notariellen Beurkundung.

(4) Ist die Fälligkeit der Rechnung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Makler für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.


§ 6 Termine / Verschiebung

Sollte der Makler aus krankheitsbedingt oder Gründen höherer Gewalt einen Termin (z.B. Besichtigung, Notartermin) nicht wahrnehmen können, wird ein Alternativtermin angeboten. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Schadensersatzanspruch zu. Auf § 9 wird hingewiesen.


§ 7 Laufzeit, Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfrist zwischen den Parteien sind im Maklerdienstvertrag geregelt.

(2) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.


§ 8 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung auf entgangenen Gewinn wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

(4) Der Makler gibt keine inhaltliche und zeitliche Erfolgsgarantie ab. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Erwerb der Immobilie) beim Kunden ist nicht geschuldet, sondern lediglich Voraussetzung für das Entstehen der Maklerprovision.

(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Makler, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, erfolgt nicht soweit keine Einwilligung vorliegt oder diese zur Durchführung des Vertrages (z.B. Weitergabe an Notar) erforderlich ist.

(2) Der Kunde versichert, dass er bei der Eingabe von personenbezogener Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Makler von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Artikel 21 – Widerspruchsrecht
• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Makler oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Maklers wird hingewiesen. Sofern die Kommunikation über einen Videokonferenzanbieter erfolgt, gelten deren Datenschutzbestimmungen ergänzend.

(6) Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss zu vom Makler regelmäßig vom Makler per E-Mail und Telefon kontaktiert werden zu dürfen.

(7) Der Makler ist berechtigt Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen, sofern es sich beim Kunden um den potentiellen Käufer handelt. Der Kunde erteilt hierzu sein Einverständnis. Von Verkäufern wird keine Bonitätsauskunft eingeholt.


§ 11 Urheberrechte des Maklers

(1) Vom Makler erstellte Inhalte (z.B. Fotos, Exposé), die dem Kunden übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des Maklers. Das bedeutet, dass sie vom Kunden nicht reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Maklers vor.

(2) Die Nutzungsrechte werden nicht ausschließlich gewährt und stehen unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers in Berlin soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers einverstanden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 26. Juni 2024