Das ca. 845 m² Baugrundstück liegt in Eichwalde, Landkreis Dahme-Spreewald, in Brandenburg.
Eine Bebauung ist nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 3 (2) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) möglich.
Das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Laut Regelungen aus dem Rahmenplan der Gemeinde Eichwalde, ist ein Einfamilienhaus bzw. Zweifamilienhaus in offener Bauweise mit max. zwei Geschossen (entsprechend §2 Abs (6) der derzeit gültigen Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zulässig.
Die Obergrenze der baulichen Nutzung liegt für Hauptgebäude bei einer Grundflächenzahl (GRZ I) bis max. 0,2 zzgl. Garagen, Zufahrten, Terrassen und Nebengebäuden/Abstellschuppen (GRZ II) bis max. 0,3.
Es ist bei der Planung jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die geplante GRZ nicht die vorh. GRZ von den umliegenden Grundstücken (Straßen Geviert) überschreiten darf (§ 34 BauGB). Das bedeutet, die zulässige GRZ I kann auch unter 0,2 und GRZ II unter 0,3 liegen.
Bei den Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken ist der § 6 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu berücksichtigen. Pult und Flächendächer (für Hauptgebäude) sollen vermieden und Grundrissabmessungen von 12 m x 12 m nicht überschritten werden. Bei Neubauten ist auf Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Geschoss plus ausgebautem Dachgeschoss (bevorzugt Walm-, Krüppelwalm- oder Satteldächer) zu orientieren. Bebauungen in zwei Reihen werden ausgeschlossen.
Auf dem Grundstück steht ein kleines Haus und ein kleiner Schuppen, diese müssen abgerissen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen